Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Besschluss vom 19. März 2015 den Bundesrat aufgefordert, seinen Antrag auf Verbot der NPD nachzubessern. Insbesondere müssen die Angaben über die Abschaltungen von V-Leuten belegt werden und es muss nachgewiesen werden, daß die Prozeßstrategie der NPD nicht nachrichtendienstlich ausgespäht wird. DS-TV berichtet über den aktuellen Stand und die Einschätzung der Nationaldemokraten.