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Redaktion
Donnerstag, 18 September 2003 / Veröffentlicht in Aktuelles

Das Landeswappen

Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg bestimmt in Art.24: „Die Landesfarben sind Schwarz-Gold. Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt.“ Dieses Landeswappen, dessen heraldische Beschreibung wir im Gesetz über das Wappen des Landes Baden-Württemberg vom 3. Mai 1954 finden, ist ein Symbol der Einheit, das die Traditionen der früheren Länder und Landesteile bewahren will. Es zeigt im goldenen Schild drei schwarze Löwen mit roten Zungen. Dies ist das Wappen der Hohenstaufer, die im Mittelalter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und Herzöge von Schwaben waren. Das Herzogtum Schwaben umfaßte damals weite Teile des späteren baden-württembergischen Gebiets. Das Stauferwappen spricht aber auch für die ehemals staufische Pfalz wie für das ostfränkische Hausmachtgebiet der Staufer. Nach deren Untergang lebte es im Wappen des Schwäbischen Kreises bis ins 19. Jahrhundert, im württembergischen Königs- und Staatswappen bis in das 20. Jahrhundert weiter.

Im Großen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Krone mit Plaketten der historischen Wappen von Franken (die weiß-roten Speerspitzen des Herzogtums Ostfranken, „fränkischer Rechen“ genannt), Hohenzollern (weiß-schwarz gevierter Schild), Baden (roter Schrägbalken im goldenen Feld), Württemberg (drei Hirschstangen), Kurpfalz (staufischer Löwe in Schwarz) und Vorderösterreich (rot-weiß-roter Bindenschild). Das Schild wird von dem goldenen Hirsch, dem württembergischen Schildhalter zur Linken, und von dem Greif, dem badischen Schildhalter und Wappentier zur Rechten, gehalten; diese sind rot bewehrt, d. h. mit roten Hufen bzw. roten Krallen versehen. Im Kleinen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Blattkrone (sogenannte Volkskrone).

Das Große Landeswappen führen der Landtag, die Landesregierung, der Ministerpräsident, die Ministerien, die Landesvertretung beim Bund, der Staatsgerichtshof und die obersten Gerichte des Landes, der Rechnungshof sowie die Regierungspräsidien. Das Kleine Landeswappen dürfen die übrigen Landesbehörden und die Notare führen. Der Ministerpräsident kann die Genehmigung erteilen, sofern andere Behörden als die Landesbehörden das Landeswappen führen wollen.

Baden-Württemberg ist aus den Ländern Württemberg-Baden (Nordwürttemberg-Nordbaden), Baden (Südbaden) und Württemberg (Südwürttemberg)-Hohenzollern auf Grund einer Volksabstimmung vom 9. Dezember 1951 gebildet worden. Nach den Wahlen vom 9. März 1952 konstituierte sich die Verfassunggebende Landesversammlung am 25. März 1952 in Stuttgart. Der „Geburtstag“ Baden-Württembergs ist der 25. April 1952, an dem der von der Verfassunggebenden Landesversammlung gewählte Ministerpräsident Dr. Reinhold Maier die erste vorläufige Landesregierung bildete.

Am 11. November 1953 erhielt das neue Land unter der Regierung von Ministerpräsident Dr. Gebhard Müller seine Landesverfassung als eine feste und gute Grundlage des Zusammenlebens, die am 19. November 1953 in Kraft trat. Auch im Landeswappen stellt sich Baden-Württemberg als Land der Vielfalt und der Einheit dar.

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